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   OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06   

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OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06 (https://dejure.org/2006,5876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2006 - 4 U 17/06 (https://dejure.org/2006,5876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 4 U 17/06 (https://dejure.org/2006,5876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnis der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige der steuerberatenden Berufen; Angebot eines Buchhalters betreffend das "Ausdrucken" von Umsatzsteuervoranmeldungen; Überwachung der Einhaltung von Wettbewerbsregeln durch berufsständische Kammern

  • Judicialis

    StBerG § 2; ; StBerG § ... 5; ; StBerG § 5 Abs. 1; ; StBerG § 6; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; GVG § 114; ; ZPO § 529

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstellen von USt-Voranmeldungen durch selbständigen Buchhalter als Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 5 StBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige Bilanzbuchhalter/innen: unzulässige Werbung mit dem Begriff Ausdrucken der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige Bilanzbuchhalter/innen: unzulässige Werbung mit dem Begriff Ausdrucken der Umsatzsteuer-Voranmeldung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Sie läge nur vor, wenn für den Beklagten aufgrund bloßer Gesetzeswiederholung nicht klar ist, gegen welche konkreten Vorwürfe er sich verteidigen muss (BGH, GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum), die Gesetzesauslegung also durch den Unterlassungsantrag noch nicht vorgenommen, sondern vollständig ins Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. BGH GRUR 2000, 438, 440).

    Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist der Senat der Ansicht, dass den Kammern auch diese Aufgabe zukommt (BGH GRUR 1998, 835, 836 - Zweigstellenverbot; BGH GRUR 2001, 348 - Beratungsstelle im Nahbereich; GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum).

    Der BGH hat diesbezüglich klargestellt, dass die Ausnahme nur für diese eng umschriebenen Bereiche, nicht aber für darüber hinausweisende selbständige Hilfstätigkeiten, wie die "laufende Buchführung" oder die "Lohnbuchhaltung" gilt (BGH GRUR 2002, 77, 79).

    In solchen Fällen darf sich daher der nicht zum einschlägigen Verkehrskreis gehörende Richter bereits auf die allgemeine Lebenserfahrung verlassen (BGH GRUR 2002, 77, 79).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Das BVerfG hat diese Rechtsprechung von Verfassungs wegen nicht beanstandet (BVerfGE 111, 366 = NJW 2004, 3765, 3766), weil hierdurch die Befugnis zur Überwachung von Berufsausübungsregeln nicht materiell erweitert, sondern lediglich ihre Durchsetzung auf das Instrument der Unterlassungsklage erstreckt werde.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Sie läge nur vor, wenn für den Beklagten aufgrund bloßer Gesetzeswiederholung nicht klar ist, gegen welche konkreten Vorwürfe er sich verteidigen muss (BGH, GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum), die Gesetzesauslegung also durch den Unterlassungsantrag noch nicht vorgenommen, sondern vollständig ins Vollstreckungsverfahren verlagert wird (vgl. BGH GRUR 2000, 438, 440).
  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ss 64/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfall-Begriff; feststellungsbereite Dritte;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Die Gegenauffassung in der Literatur (Pietzcker, NJW 1982, 1840; Grunewald, NJW 2002, 1359) hat sich nicht durchsetzen können.
  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98

    Beratungsstelle im Nahbereich

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist der Senat der Ansicht, dass den Kammern auch diese Aufgabe zukommt (BGH GRUR 1998, 835, 836 - Zweigstellenverbot; BGH GRUR 2001, 348 - Beratungsstelle im Nahbereich; GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist der Senat der Ansicht, dass den Kammern auch diese Aufgabe zukommt (BGH GRUR 1998, 835, 836 - Zweigstellenverbot; BGH GRUR 2001, 348 - Beratungsstelle im Nahbereich; GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum).
  • OLG Frankfurt, 01.10.1990 - 6 W 126/90

    EDV-Einsatz und Steuerrechtshilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Aus diesem Grunde ist die Erstellung der Vorsteueranmeldung den steuerberatenden Berufen vorbehalten, weil es auf eine besondere Sachkunde ankommt und die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen nicht genügt (zutreffend LG Regensburg, Urt. v. 29.10.2004 - 2 S 204/04 (3), Bl. 98, 101 d.A.; OLG Köln, Urt. v. 28.5.1982 - 6 U 5/82, DStR 1982, 596; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 1.10.1990 6 W 126/90, StB 1992, 93).
  • LG Regensburg, 29.10.2004 - 2 S 204/04

    Verfassungsmäßigkeit des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) im Hinblick auf das

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Aus diesem Grunde ist die Erstellung der Vorsteueranmeldung den steuerberatenden Berufen vorbehalten, weil es auf eine besondere Sachkunde ankommt und die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen nicht genügt (zutreffend LG Regensburg, Urt. v. 29.10.2004 - 2 S 204/04 (3), Bl. 98, 101 d.A.; OLG Köln, Urt. v. 28.5.1982 - 6 U 5/82, DStR 1982, 596; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 1.10.1990 6 W 126/90, StB 1992, 93).
  • OLG Köln, 28.05.1982 - 6 U 5/82
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
    Aus diesem Grunde ist die Erstellung der Vorsteueranmeldung den steuerberatenden Berufen vorbehalten, weil es auf eine besondere Sachkunde ankommt und die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen nicht genügt (zutreffend LG Regensburg, Urt. v. 29.10.2004 - 2 S 204/04 (3), Bl. 98, 101 d.A.; OLG Köln, Urt. v. 28.5.1982 - 6 U 5/82, DStR 1982, 596; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 1.10.1990 6 W 126/90, StB 1992, 93).
  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    bb) § 6 Nr. 4 StBerG kann im Hinblick auf seinen klaren Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung nicht entsprechend auf die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen angewendet werden (Urteile des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 19. Oktober 2001  23 U 29/01, OLG-Report Hamm Düsseldorf Köln 2002, 210, und des OLG Hamm vom 18. Juli 2006  4 U 17/06, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 1562; Bethge, Deutsches Steuerrecht 2006, 1959; Riddermann in Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 6 Rz 22; Späth, Handbuch der Steuerberatung, Fach B, § 6 StBerG Rz B 111.3).
  • OLG Hamburg, 29.09.2016 - 4 U 81/16

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung einer automatisierten

    Auch das OLG Hamm habe in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 - 4 U 17/06 darauf verwiesen, dass die Verbuchung mit einem vorhandenen Programm "Erstellung" der Voranmeldung sei, wenn der eigentliche Rechenvorgang der automatischen Datenverarbeitung überlassen bleibe, da die Eingabe der Buchungsbeträge ihrerseits eine wertende Entscheidung desjenigen voraussetze, der die Eingabe vornehme.

    Insoweit ergebe sich ein Widerspruch des Landgerichts (sowie des OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2006 - 4 U 17/06, auf welches sich das Landgericht stütze), zumal das Landgericht zunächst ausgeführt habe, dass ein Buchhalter die laufende Buchführung vornehmen dürfe, sodann jedoch ausführe, die Dateneingabe beinhalte eine wertende Entscheidung und sei deshalb Voraussetzung der späteren Erstellung einer Steuererklärung und nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Dass die automatisierte Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung dem Vorbehalt des § 5 StBerG unterfällt, findet sich auch in dem Urteil des OLG Hamm vom 18. Juli 2006 (4 U 17/06) bestätigt, auf welches das Landgericht zu Recht Bezug genommen hat.

    Eine Verbuchung ist nämlich auch dann eine "Erstellung" der Voranmeldung im Sinne des StBerG, wenn der eigentliche Rechenvorgang der automatischen Datenverarbeitung überlassen bleibt, denn die Eingabe der Buchungsbeträge setzt ihrerseits eine wertende Entscheidung des Eingebenden voraus (OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2006 - 4 U 17/06 - Rn. 35, zitiert nach Juris).

    Die Frage, ob und in welchem Umfang Umsätze bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung gebucht werden, entscheidet nämlich nicht das Datenverarbeitungsprogramm, sondern derjenige, der die Daten zur Buchung eingibt (OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2006 - 4 U 17/06 - Rn. 33, zitiert nach Juris).

    Die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung genügt nicht den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen (OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 2006 - 4 U 17/06 - Rn. 33, zitiert nach Juris).

  • FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14

    Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA

    Aus diesem Grunde ist die Erstellung der Vorsteueranmeldung den steuerberatenden Berufen vorbehalten, weil es auf eine besondere Sachkunde ankommt und die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen nicht genügt (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juli 2006, DStR 2006, 1959 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 28.04.2016 - 413 HKO 44/15

    Dienstleistungsvertragsverhältnis: Nichtigkeit des Vertrages wegen unbefugter

    So hat auch OLG Hamm in seinem Urteil vom 18.07.2006 - 4 U 17/06 (DStRE 2006, 1562) darauf verwiesen, dass die Verbuchung mit einem vorhandenen Programm eine "Erstellung" der Voranmeldung ist, wenn der eigentliche Rechenvorgang der automatischen Datenverarbeitung überlassen bleibt, da die Eingabe der Buchungsbeträge ihrerseits eine wertende Entscheidung desjenigen voraussetze, der die Eingaben vornehme.

    Spätestens bei der Übernahme der Daten aus der Buchführung in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine umfassende steuerrechtliche Prüfung und Würdigung erforderlich, die nur Angehörige der steuerberatenden Berufe verantwortungsvoll für andere geschäftsmäßig leisten können (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999 - IX ZR 112/98, BeckRS 1999 300 56361; 343; LG Regensburg, Urteil vom 19.10.2004 - 2 S 204/4 (3), DStR 2005, 807; Bethge, DStR 2006, 1959, 1960).

  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 418 HKO 39/15

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung automatisierter Jahresabschlüsse als

    So hat auch das OLG Hamm (Urteil vom 18.07.2006, Az.: 4 U 17/06, DStRE 2006, 1562 ff.) darauf (im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung) verwiesen, dass die Verbuchung mit einem vorhandenen Programm eine Erstellung einer Voranmeldung ist, wenn der eigentliche Rechenvorgang der automatischen Datenverarbeitung überlassen bliebt, da die Eingabe der Buchungsbeträge ihrerseits eine wertende Entscheidung desjenigen voraussetze, der die Eingabe vornimmt.
  • OLG Hamm, 15.03.2016 - 4 U 113/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines selbständigen

    Er darf insbesondere keine Tätigkeiten wie die Einrichtung einer Buchführung einschließlich der Einrichtung der Finanzbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2001 - I ZR 261/98 - [Rechenzentrum] ), das Erstellen eines Kontenplans (vgl. OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149), Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses (vgl. OLG Jena, a.a.O.) oder das Anfertigen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Senat, Urteil vom 18.07.2006 - 4 U 17/06 - ) geschäftsmäßig übernehmen.
  • LG Münster, 22.04.2009 - 21 O 221/08

    Unterlassung von Werbeaussagen bzgl. der Buchung laufender Geschäftsvorfälle und

    Mit der ganz herrschenden wettbewerbsrechtlichen Meinung ist die Kammer der Ansicht, dass den Steuerberaterkammern auch diese Aufgabe zukommt (vgl. BGH, GRUR 1998, 835, 836; BGH GRUR 2001, 348; BGH GRUR 2002, 77, 78; OLG Hamm DStRE 2006, 1562, 1563).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung des OLG Hamm DStRE 2006, 1562, in der ein Fall betroffen war, in dem der Beklagte eingeräumt hatte, dass Umsatzsteuervoranmeldungen nicht nur ausgedruckt und ermittelt werden, sondern der Ausdruck durch vorhergehende Eingaben vorbereitet und damit auch die Voranmeldung von der Beklagten erstellt wird.

  • LG Bielefeld, 21.07.2015 - 15 O 54/15

    Irreführung der Verwendung des Begriffs "Buchführungsbüro" im Internetauftritt

    Insbesondere durch die Begriffe "pünktliche Abgabe" sowie "bis hin zu Listen und Auswertungen" wird suggeriert, dass nicht lediglich eine mechanische Weiterleitung, sondern auch eine inhaltlich gestalterische Tätigkeit angepriesen wird, die mehr als Datenlieferung ist und damit weder von § 1 StDÜV noch von § 6 Nr. 4 StBerG gedeckt ist (vgl. schon OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2006, 4 U 17/06, juris, RN 39, zur Formulierung "Ausdrucken der USt-Voranmeldung"; siehe ferner das den Parteien bekannte Urteil des LG Münster vom 30.04.2015, 022 O 14/15).Nach allem dringt die Klägerin mit ihrem Begehren in vollem Umfang durch.
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